Postgeschichte Schleswig-Holstein  

 

Brief von Pinneberg nach Kiel, 11.6.1858

 

W. Schlüter an Herrn C. Jaspersen/ Kiel, frankiert mit Dänemark Nr. 7, 4 skilling, (mit Punkt hinter R) hellrotbraun, Dreiringstempel 169 (Postspeditionsbüro Altona-Rendsburg) und Stempel Holst.Eisenb.Postbureau 11/6/1858.

Pinneberg geht auf eine mittelalterliche Burg und Thingstätte (Versammlungs- und Richtstätte) zurück. Im Jahr 1351 wird Pinneberg erstmals in einer Urkunde erwähnt, die Burg ist vermutlich schon um 1200 entstanden. Die Burg, Sitz des dänischen Landdrosten (norddeutsche Bezeichnung für einen Amtshauptmann), wurde im 18. Jahrhundert abgerissen und durch ein Schloss ersetzt. Nahe der Burg bzw. des Schlosses hatte sich eine kleine Ansiedlung gebildet, die aber erst 1826 zum Flecken erhoben wurde. Pinneberg wurde 1875, also in preußischer Zeit, zur Stadt erhoben. Dies geschah mit allen Flecken in Schleswig-Holstein, zuletzt mit Arnis (Arnæs), der kleinsten „Stadt“ Schleswig-Holsteins. (Wikipedia)

Pinneberg erhielt laut Fr. Olsen im Jahr 1726 eine Postexpedition. Laut einer Postvorschrift aus dem Jahr 1734 waren Sendungen nach Pinneberg auf Itzehoe zu kartieren, ab 1743 dann auf Elmshorn. Im Jahr 1796 wurde die Postexpedition zum Postkontor erhoben. Ab dem 24.3.1848 schleswig-holsteinische Landespost, ab 15.4.1852 wieder dänische Posthoheit. Ab 6.1.1864 erneut schleswig-holsteinische Post.

Forum für Altpostgeschichte #106 vom 3. Juli 2011 (DKKW)

 

Monika Frohriep: Betrieb auf der Landstraße nach Pinneberg, neben der Fahrbahn verlief ein separater Fußsteig. Lithographie von A. Nay aus dem Jahre 1859. Kleine Verkehrsgeschichte Schleswig-Holsteins im 19. Jahrhundert. Heide 1998, Abb. 3, S. 11.

 

Durch das dänische Eisenbahngesetz vom 18.5.1840, 4 Jahre vor der Eröffnung der ersten Eisenbahnstrecke, waren die dem Postregal (Hoheitsrecht des Landesherrn zur alleinigen Postbeförderung) nötigen Bestimmungen festgelegt. Im §25 des Eisenbahngesetzes heißt es: Für die Beförderung von Briefen, Zeitungen und Postgütern haben die Unternehmer auf ihre Kosten einen Eisenbahnwagen einzurichten. Dem Postwesen bleibt die ausschließliche von den Unternehmern unentgeltlich zu leistende Beförderung von Postgütern längs der Bahn vorbehalten. Außerdem, sind Postgüter bis zum Gewicht von 600 Pfd. unentgeltlich bei jeder Fahrt in jeder Bahnrichtung zu befördern.

 

Briefmarke der DDR von 1990: 500 Jahre Postwesen: Bahnpostwagen von 1842 und um 1900