Theodor Storm auf Süderoog

Eine dienstliche Reise mit literarischen Folgen

 

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„Eine Halligfahrt“ ist der Titel einer Novelle von Theodor Storm, die 1871 als drittes der Zerstreuten Kapitel in Westermanns Monatsheften erschien und in Buchform 1873 im Verlag der Gebrüder Paetel veröffentlicht wurde. Wie in vielen Novellen Storms wird die Handlung rückblickend aufgerollt. Der Erzähler, ein junger Advokat, erinnert sich, während eines Tagesausflugs auf eine Hallig einen zivilisationsmüden Mann getroffen zu haben, den „alten Vetter“, dessen Aufzeichnungen aus dem Nachlass er am Ende der Erzählung anfügt. Der Advokat und das Mädchen Susanne kommen einander näher, ohne im weiteren Verlauf ihres Lebens eine Liebesbeziehung einzugehen.

Die kritischen Bemerkungen des Vetters mit ihren Seitenhieben auf die Beamtenhierarchie spiegeln Storms politische Haltung nach der Reichsgründung 1871 wider. Einige unwirklich scheinende Passagen der Novelle haben traumartigen Charakter. Mit der eingeflochtenen Sage vom Untergang Rungholts deutet Storm an, wie sehr die scheinbare Idylle der Hallig bedroht ist.

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Die Novelle ist in der ersten Hälfte des Jahres 1871 entstanden und wurde mehrmals umgearbeitet. Die erste Reinschrift (H2) hat Storm – wie aus einem Brief an seinen Sohn Ernst vom 16.5.1871 hervorgeht – im Mai 1871 an Julius Rodenberg, den Herausgeber der Zeitschrift „Der Salon“, abgeschickt. Sie war unterteilt in die drei Kapitel Unterwegs, Auf der Hallig und Posthume Blätter. Obwohl diese Reinschrift das Ergebnis „langer, sorgfältiger Arbeit“ war (so an Ernst), kamen dem Dichter schon wenige Tage nach der Absendung des Manuskripts schwere Bedenken. „Es ist nicht so, wie es sein sollte“, gestand er seinem Sohn (an Ernst, 16. 5.1871). Und an Rodenberg schrieb er: „Das Ihnen gesandte Manuscript will mir nachträglich, aus der objectivirenden Ferne gesehen, nicht mehr so recht gefallen; ich stelle daher anheim, – denn es wird Ihnen Zweifels ohne ebenso gegangen sein - es mir zurückzuschicken.“ (5.5.1871.) Dass Rodenberg ihm das Manuskript tatsächlich zurückschickte, hat den Dichter zunächst schwer getroffen. Ihn bedrückte, „dass seine Schreiberei selbst für ein Journal nicht mehr gut genug“ sei (an Sohn Ernst, 22.5.1871). Doch dann hat er das von Rodenberg zurückgeschickte Manuskript umgearbeitet und eine neue Reinschrift erstellt (H3): „Rodenberg hatte mit seiner Rücksendung völlig recht.“ (An Ernst, 21.6.1871.) Der Vergleich der Fassungen H2 und H3 zeigt, dass Storm die H2 als Materialsammlung für die letzte Fassung benutzt hat: einige Abschnitte sind unverändert übernommen, andere weggelassen, andere vollständig umgearbeitet. Auch die Reihenfolge der Abschnitte ist neu gestaltet. Insgesamt zeichnet sich die H2 durch breitere Schilderungen und einen gleichmäßigeren Erzählton aus; der Ton der letzten Fassung (H3) ist demgegenüber lockerer und fragmentarischer.

Bereits am 21. Juni 1871 konnte Storm seinem Sohn Ernst melden: „Ich habe das große M. S. durch und durch umgearbeitet und es vorgestern so an Westermann eingesandt. Es ist jetzt nach meiner Ansicht wenigstens druckenswert [...]. Übrigens war es ein schwer zu bewältigendes Material; jetzt ist es dreimal gesichtet.“ Im Oktober erschien „Eine Halligfahrt“ dann in >Westermanns Monatsheften<.

Aus dem Kommentar von Karl Ernst Laage in der Ausgabe der Werke Storms im Deutschen Klassiker Verlag, Bd. 2, Frankfurt am Main 1987, S. 785-789.

 

 

Die Landschaftsbeschreibung orientiert sich an der Wirklichkeit, an der Insel-, Hallig-, Meer- und Deichlandschaft vor Husum, ohne dass entsprechende geographische Namen genannt werden. Es ist aber offensichtlich, dass dem Dichter die Deiche des Porren- und Dockkooges vor Husum, der Heverstrom, „der von der Stadt ins Meer hinausführt“, die „nachbarliche“ Insel Nordstrand und die Hallig Süderoog mit dem dortigen Hallighaus, mit dem hinter dem Haus liegenden „Garten“ und dem „Süßwasserbehälter“ (Fething) bei der Abfassung der Novelle vor Augen gestanden haben.

 

Der Schiffsanleger am Heverstrom in der Husumer Bucht; Tuschzeichnung von Käthe Feddersen; Storm-Archiv Husum

 

Die Anregung zu einer Hallig-Novelle ist von einer Fahrt zur Hallig Süderoog ausgegangen, die Storm im Sommer 1869 unternommen hat. Das belegt ein Brief an seinen Berliner Freund, den Journalisten Ludwig Pietsch, in dem es heißt: „Der Alte, das bin ich. Die Lokalität ist genau (Hallig ‚Süderoog‘, war einmal vor vier Jahren dort), Personen sonst frei erfunden.“ (an Ludwig Pietsch, Sommer 1873; Blätter der Freundschaft. Heide 21943, S. 225.) Und in einem späteren Brief an die Tochter Elsabe vom 9.2.1884 schreibt Storm: „Lies meine ‚Halligfahrt’ [...]; darin ist Süderoog beschrieben und Paulsens Werft.“ (Briefe an seine Kinder. Braunschweig 1916, S. 257.) Paul Andreas Paulsen (1814-1891) war der damalige Besitzer der Hallig.

Diese Fahrt nach Süderoog hatte sehr wahrscheinlich dienstliche Gründe. Storm war bis 1867 als Verwaltungsbeamter im Herzogtum Schleswig tätig und als Landvogt auch für die Inseln Nordstrand und Pellworm sowie für die Halligen zuständig. Als Paul Andreas Paulsen im Juni 1868 an die Regierung in Schleswig den Antrag stellte, die Hallig zu erwerben, war Storm allerdings gerade zum Kreisrichter berufen worden. Sein Arbeitsplatz befand sich im Schloss vor Husum, in dem auch der neue Landrat Ludwig Graf zu Reventlow residierte.

 

Trachten der Inseln und Halligen (Abbildung bei Christian Jensen)

 

Für die Nutzung einer Hallig im schleswigschen Wattenmeer erteilte der Herzog von Schleswig-Holstein-Gottorf einen „Festebrief“. Dadurch wurde ein Recht zur Benutzung gegen Entgelt erworben „Gemäß eines alten dänischen Rechtssatzes gehörte alles wüste und unbebaute Land dem König. Der Festenehmer konnte auf dem gefesteten Land ein Haus bauen, das sein Eigen blieb. Nur Grund und Boden gehörten dem König,  Herzog, kirchlichen und anderen grundherrlichen Institutionen, ein darauf vom Festenehmer gebautes Haus dagegen nicht. Ein Haus sah man damals noch als ein bewegliches Gut an. Um die Mitte des 16. Jahrhunderts setzte sich die lebenslange Verfesttung durch, die Erblichkeit erst Anfang des 17. Jahrhunderts. Die Festenehmer wurden damit zwar Besitzer, konnten also über die Sache verfügen, waren aber  noch lange keine Eigentümer. Mit dem preußischen ‚Gesetz betreffend die Ablösung der Reallasten in Schleswig-Holstein vom 3. Januar 1873‘ wurde das staatliche Obereigentum und Heimfallsrecht aufgehoben.“ (Günter Klatt: Süderoog. Hallig im Wattenmeer, S. 113.)

Besitzerin der Hallig war in der Mitte des 19. Jahrhunderts Pauline Catharina Jensen, deren Schwester Christina Magdalena Jensen, die am 13. Dezember 1853 Paul Andreas Paulsen geheiratet hatten. „Sie waren die letzten Festinhaber der Hallig Süderoog. Nach dem Deutsch-Dänischen Krieg von 1864, der auf die Hallig so gut wie keine Auswirkung hatte, kam Schleswig-Holstein bis 1866 unter eine preußisch-österreichische Verwaltung. Alte, verbriefte Rechte wurden vorerst übernommen. Schon im Vorfeld zu dem ‚Gesetz zur Ablösung der Reallasten‘ stellte Paul Andreas Paulsen am 20 Juni 1886 einen Antrag an die königliche Regierung in Schleswig, auf dass ihm die Hallig zu freiem Eigentum übertragen werde. Da im Grunde keiner auf der Regierungsseite so recht wusste, wie solches zu behandeln sei, zog es sich bis 1871 hin, bis ein Kauf zustande kam.“ (Günter Klatt: Süderoog. Hallig im Wattenmeer, S. 118.)

 

Paul Andreas Paulsens Antrag vom 20. Juni 1868 an die Regierung in Schleswig, die Hallig zu erwerben (Abbildung bei Günter Klatt)

 

Es ist möglich, dass Storm in seiner Funktion als Kreisrichter bei der Vorbereitung zu diesem Vertrag mitgearbeitet hat. Er war mit den überkommenen  und außerordentlich komplexen Rechtsverhältnisse in den Kögen vor der schleswig-holsteinischen Nordseeküste seit seinem Jura-Studium bei Professor Nicolai Falck in Kiel vertraut und hatte sich mit Falcks „Das jütsche Low“ bereits als Rechtsanwalt in Husum (1844 bis 1852) auseinandersetzen und später noch einmal, als er als er von 1864 bis zur preußischen Justizreform von 1866 als Landvogt in Husum wirkte und unter anderem auch für die ländliche Umgebung Husums zuständig war, wo zum Teil noch Sonderrechte aus dem späten Mittelalter galten.

Noch bis zur Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches (1900) hatte in Nordfriesland der privatrechtliche Teil des alten „Jütischen Rechts“ aus dem Jahre 1241 Geltung. Danach verlor eine Frau ihren väterlichen Erbteil, wenn sie sich selbst verheiratete. (Nicolai Falck: Handbuch des Schleswig-Holsteinischen Privatrechts. 4 Bände Altona 1825ff.)

 

Süderoog (dänisch Sønderog, nordfriesisch Saruug, Saaruuch) ist eine Hallig im nordfriesischen Wattenmeer vor der Westküste Schleswig-Holsteins.

Die Hallig ist heute rund einen Kilometer lang und 800 Meter breit. Nächstgelegene Inseln sind Pellworm im Nordosten und Norderoog im Norden. Westsüdwestlich vorgelagert ist der Süderoogsand. Auf Süderoog gibt es eine Warft, auf der ein Haus steht.

Süderoog wurde vor mehreren hundert Jahren als Boy Ocksens Halg bezeichnet, da sie einem gewissen Boy Ocksen aufgrund seiner Verdienste vom Herzog von Schleswig als Pächter zugesprochen wurde. Seit 1608 war die Hallig über 360 Jahre in den Händen der Familie Paulsen gefestet, d. h. dauerhaft gepachtet, bevor sie diese 1871 käuflich vom Land erwarb.

Die Familie fungierte als Strandvogt, eine Tätigkeit, die wegen der häufigen Strandungsfälle am vorgelagerten Süderoogsand zweckmäßig war. War ein Schiff gestrandet, musste Hilfe durch den Strandvogt geleistet werden. Unter Umständen gehörte dazu, die in Not geratene Schiffsmannschaft bei sich aufzunehmen, ihr Obdach zu gewähren, bis die Seeleute in ihre Heimatländer zurückreisen konnten. Diese Unterbringung konnte Wochen oder sogar Monate dauern. Dafür mussten auf der Hallig geräumige Unterkünfte zur Verfügung stehen. Auch bedurfte es einer Anzahl einsatzfähiger Männer, die die Bergung mittels Boot oder Pferdegespann durchzuführen hatten. Der Süderooger Strandvogt war zugleich Aufseher eines Leuchtfeuers auf dem Süderoogsand. Dieses sicherte die Zufahrt über den Heverstrom zum wichtigen Handelsplatz Husum.

 

Foto des Gebäudes, Anfang des 20. Jahrhunderts (Günter Klatt)

 

Auf spätmittelalterlichen Landkarten sind auf Süderoog zwei Warften eingetragen mit jeweils einem Haus. Zu Zeiten der Burchardiflut im Jahr 1634 befanden sich auf der Hallig drei Wohnungen, wovon eine durch den Strandvogt bewohnt wurde. Möglicherweise wurde 1634 das Erdreich der zweiten Warft zur Erhöhung und Verstärkung der jetzigen Warft verwendet. Gesichert ist, dass auf Süderoog zwei Häuser zerstört wurden und zehn Personen ertranken. Bei der Februarflut 1825 wurde das letzte verbleibende Haus zerstört. Es wurde aber wieder aufgebaut und diente danach erneut als Wohnung des Strandvogtes. Dieses Haus war ein Vierkanthof stattlichen Ausmaßes mit einem Grundriss von 19,24 × 23,74 Metern; in der Mitte des Bauwerks befand sich ein Atrium, 4,40 × 5,50 Meter groß. Zu Westen dieses Gebäudes lag der zur Viehtränke notwendige Fething, der umrahmt war von einem Hausgarten mit Sträuchern und Bäumen. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts kam auf dem Westabhang noch eine Bockwindmühle hinzu. Ihr Korn erhielten die Süderooger von der Insel Pellworm, da auf der Hallig nicht geackert werden konnte.

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Literatur

 

Handschriften: H1 (Schleswig-Holsteinische Landesbibliothek Kiel, Storm-Nachlass), ein früher Entwurf von 7 Seiten; eine Kladde (69 S.), die ursprünglich als Reinschrift gedacht war, 1. Teil von fremder Hand;

H2 (Schleswig-Holsteinische Landesbibliothek Kiel, Storm-Nachlass), die endgültige vollständige Reinschrift (31 S.), Druckvorlage mit der Überschrift Kapitel II;

H3, Westermann-Archiv, Braunschweig; jetzt Deutsche Literaturarchiv Marbach).

Erstdruck in: Westermann's Illustrirte Deutsche Monatshefte 31 (1871), S. 81-94, als Teil der Zerstreuten Kapitel.

Erste Buchausgabe: Zerstreute Kapitel, Berlin 1873, S. 41-92. Seit 1877 in den Schriften, Bd. 8, S.169-222, im Inhaltsverzeichnis mit der Datierung „1870“.

 

Theodor Storm: Sämtliche Werke in vier Bänden. Herausgegeben von Karl Ernst Laage und Dieter Lohmeier (abgekürzt: LL). Frankfurt am Main (Deutscher Klassiker Verlag) 1987. „Eine Halligfahrt“ in: LL II, S. 40-68. Kommentare zur Novelle: S. 785-801.

Theodor Storm: Anekdoten, Märchen, Sagen, Sprichwörter und Reime aus Schleswig-Holstein. Texte, Entstehungsgeschichte, Quellen. Unter Berücksichtigung der von Theodor Mommsen beigetragenen Sagen nach den Handschriften und Erstdrucken herausgegeben von Gerd Eversberg. Mit Abbildungen. Heide 2005.

Karl Ernst Laage. Theodor Storms Halligwelt und seine Novelle „Eine Halligfahrt“. Heide 2004.

Jean Lefebvre: Schuld und Scheitern in Theodor Storms Novelle „Eine Halligfahrt“. In: Schriften der Theodor-Storm-Gesellschaft 53/2004.

Eine Halligfahrt. Kommentierter Novellentext und literaturwissenschaftliche Informationen, erarbeitet von Dr. J. Lefebvre. http://w3.storm-gesellschaft.de/index.php?seite=sub7777712

Christian Jensen: Die nordfriesischen Inseln Sylt, Föhr, Amrum und die Halligen vormals und jetzt. Hamburg 1891.

Günter Klatt: Süderoog. Hallig im Wattenmeer. Bredstedt 2017.

 

 

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